Familienrecht

(Fotografin: Sandra Paulik)

Familienrecht

Gerade im Familienrecht haben sich die Zeiten in den letzten Jahren teils stark geändert. Insbesondere ist die Rechtsposition von Vätern immer weiter ausgebaut worden. Vor nicht allzu langer Zeit war es quasi selbstverständlich, dass die Kinder nach der Trennung bei der Mutter bleiben, der Vater für diese monatlich Unterhalt leistet und jedes zweite Wochenende ein Besuchsrecht hat. Häufig ist das aber nicht unbedingt die beste Lösung. Immer wieder gibt es Mütter, die mit der alleinigen Kinderbetreuung überfordert sind, Kontakte des Vaters zu den Kindern aus Rache für die gescheiterte Beziehung unterbinden oder seitens des Vaters geleisteten Kindesunterhalt für sich selbst verwenden. Nicht umsonst ist inzwischen standardmäßig eine Obsorge beider Eltern über die Kinder vorgesehen und das Besuchsrecht zu den Kindern gerichtlich schon etwas besser durchsetzbar geworden.

Beinahe unverändert ist dagegen die Situation der Mütter geblieben. Meist liegen hier die Probleme darin, dass Unterhalt – oft auch für die Kinder – nicht bezahlt oder durch gezieltes Verbergen von Einkommen geschmälert wird. Häufig ist die Lage auch noch aufgrund einer finanziellen Abhängigkeit vom Partner erschwert oder das Aufenthaltsrecht in Österreich nur vom Ehegatten abgeleitet. Bedauerlicherweise sind auch gewaltsame Übergriffe durch den Expartner – vor allem bei Abholung der Kinder – nach wie vor keine Seltenheit. Auch Fälle von Stalking und Drohungen nach Ende einer Beziehung kommen immer wieder vor.

Was die Vertretung im Familienrecht betrifft, so finden sich zahlreiche Rechtsanwälte in diesem Bereich. Für eine Scheidung oder einen Sorgerechtsstreit ist daher schnell ein Vertreter gefunden. Dennoch gelten gerade im Familienrecht einige ungeschriebene Regeln, die leider häufig viel zu wenig beachtet werden. Es reicht nicht aus, die Rechtslage zu kennen. Eine effiziente Vertretung in diesem Bereich erfordert ein weit stärkeres Vertrauensverhältnis zum Mandanten als in jedem anderen Rechtsgebiet, eine oft aufwendige, gemeinsame Vorbereitung auf Gerichtstermine und häufig auch eine Erreichbarkeit außerhalb der Öffnungszeiten.

Wir bieten schwerpunktmäßig die Vertretung in genau diesen prekären Situationen an. Insbesondere unterstützen wir dabei mit folgenden Leistungen:

  • Vertretung in Scheidungsverfahren
  • Vertretung in Unterhaltsverfahren (Ehegatten- und Kindesunterhalt)
  • Vertretung in Streitigkeiten rund um die Kindesobsorge
  • Durchsetzung von Kontaktrechten zu Kindern