Aufenthalt und Staatsbürgerschaft

Vom Asylverfahren über Aufenthaltsbewilligungen für Studierende bis hin zur Arbeitserlaubnis oder Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft – das Fremdenrecht ist eines der bedeutendsten Rechtsgebiete in unserem Gesetz. In kaum einem Bereich werden vergleichbar viele Verfahren geführt.

Dennoch gibt es leider beinahe keine Rechtsanwälte, welche sich mit dem Fremdenrecht befassen und in solchen Angelegenheiten vertreten. Hinzu kommt, dass das Fremdenrecht – auch aus politischen Gründen – in den letzten Jahrzehnten zur vielleicht komplexesten Materie des österreichischen Rechts angewachsen ist. Dadurch gehört das Fremdenrecht auch zu den wenigen Materien, welche ein gewisses Maß an Spezialisierung des Rechtsanwalts erforderlich machen.

Wir haben aufgrund einer langjährigen Zusammenarbeit mit einer gemeinnützigen Organisation (beginnend mit freiwilliger Unterstützung in Studienzeiten als Rechtsberater im Fremdenrecht) bereits unzählige Verfahren in diesem Gebiet geführt. Bis heute sind wir daher eine der wenigen Kanzleien, welche häufig in diesem Bereich vertreten.

Insbesondere bieten wir folgende Leistungen an:

  • Vertretung in Verfahren auf Erteilung eines Aufenthaltsrechts
  • Vertretung beim Familiennachzug
  • Vertretung in Asylverfahren
  • Vertretung bei drohender Abschiebung und Schubhaft
  • Vertretung bei drohendem oder bereits verhängtem Einreiseverbot
  • Vertretung bei Verfahren auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft