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Prozessführung

Ein Kunde bezahlt Leistungen nicht? Ein Nachbar verstellt die Einfahrt? Ein Unfallgegner weigert sich Schadenersatz zu leisten?

Die Vertretung vor Zivilgerichten ist die häufigste Aufgabe des Rechtsanwalts. Selbstverständliche können wir Sie in jeder Hinsicht in zivilrechtlichen Angelegenheiten vertreten.

Vor allem in folgenden Fällen werden wir häufig konsultiert:

  • Arbeitsrechtssachen
  • Berufshaftungsfälle – Durchsetzung und Abwehr
  • Betreibung von Forderungen
  • Ehescheidungen, Obsorge- und Unterhaltssachen
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Schadenersatz- und Gewährleistungssachen
  • Unterlassungsklagen bei Rufschädigungen
  • Versicherungsstreitigkeiten
  • Wettbewerbssachen (UWG)
Mag. Armin Windhager